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Muster
einer Jugendordnung
für Vereine
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Diese Musterjugendordnung steht Vereinen als Hilfe zur Verfügung. Jeder
Verein, in dem es einen Jugendausschuss gibt, sollte dies auch in der Satzung
des Hauptvereins verankert haben.
Vorschlag eines „§ Jugend“ in der Satzung des Hauptvereins:
Jugend
1. Alle
Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und
unmittelbar in der Vereinsjugend tätigen Mitarbeiter/innen bilden die
´´Jugend´´ im Verein.
2. Die ´´Jugend´´
arbeitet als Jugendorganisation des Vereins gemäß der Jugendordnung und
entscheidet über die Verwendung der ihrer zufließenden Mittel eigenständig.
3. Die Jugendordnung
muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand
mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die
Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der
Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.
(Vorschlag und
Musterordnung: Albert Bosler, Radsport Kirchheim unter Teck)
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